FAQ – Häufige Fragen zur Energieberatung | Schaumburg Energieberatung & Planung
Häufige Fragen

Antworten, die weiterhelfen

Alles rund um Energieberatung, Förderung, Heizung und Sanierung – klar erklärt, ohne Fachchinesisch.

Allgemein

Rund um die Energieberatung

Ein Gebäudeenergieberater analysiert den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und zeigt konkret, welche Maßnahmen sinnvoll sind – und in welcher Reihenfolge. Das umfasst Heizlastberechnung, hydraulischen Abgleich, iSFP-Sanierungsfahrplan, Energieausweis, WP-Check und die vollständige Begleitung von KfW- und BAFA-Förderanträgen. Unabhängig, herstellerneutral und vor Ort.
Ich berate persönlich vor Ort im Landkreis Schaumburg (Lindhorst, Stadthagen, Bad Nenndorf, Rinteln, Obernkirchen), in Hameln-Pyrmont, Minden, Barsinghausen, Alfeld (Leine), Holzminden und Höxter – ohne versteckte Anfahrtskosten. Auf Anfrage auch überregionale Beratung für komplexe Projekte.
Ja. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären gemeinsam Ihre Situation und die passende Maßnahme – ohne Verkaufsdruck. Ein Vor-Ort-Termin ist immer kostenpflichtig, da er Teil der eigentlichen Beratungsleistung ist.
Ich bin zertifizierter Gebäudeenergieberater (GEG) und qualifiziert für die Förderprogramme BAFA EBW und KfW BEG, mit über 10 Jahren Berufserfahrung in der Energie- und Heiztechnikbranche. Heizlastberechnungen erstelle ich raumweise nach DIN EN 12831-1:2017, hydraulische Abgleiche führe ich ausschließlich nach Verfahren B durch – beides normgerecht und förderfähig für KfW und BAFA.
iSFP & Sanierungsfahrplan

Ihr persönlicher Sanierungsplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein BAFA-geförderter Stufenplan für die energetische Sanierung. Er zeigt, in welcher Reihenfolge Maßnahmen an Fassade, Dach, Fenstern, Haustür, Kellerdecke und Lüftung sinnvoll sind – Heizung ist hier nicht enthalten, die läuft über KfW/BAFA separat.
Mit iSFP verdoppelt sich das förderfähige Volumen von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit – plus 5 % iSFP-Bonus auf alle BAFA BEG-Zuschüsse. Für EFH, ZFH und MFH.
Für ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus: ab 1.300 € Eigenanteil 1.950 € Gesamtkosten, abzüglich 650 € BAFA-Förderung

Für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten: ab 1.700 € Eigenanteil 2.550 € Gesamtkosten, abzüglich 850 € BAFA-Förderung
Der Festpreis unseres Haus-Checks (390 €) wird bei einer iSFP-Beauftragung vollständig angerechnet.
In fünf Schritten: 1. Kostenloses Erstgespräch per Telefon oder E-Mail. 2. Persönliche Vor-Ort-Begehung. 3. Energetische Berechnung nach aktuellen Normen. 4. Erstellung des iSFP. 5. Übergabe, gemeinsame Besprechung und Klärung der nächsten Schritte – alles digital, papierlos.
Förderung

KfW & BAFA – was geht

Es gibt zwei Hauptprogramme:

BAFA BEG EM (Gebäudehülle) – Dämmung, Fenster, Türen: 15 % Grundförderung, 20 % mit iSFP-Bonus, bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit. Heizung ist hier nicht förderfähig.

KfW 458 (Heizung): 30 % Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus (+20 % bis 2028 beim Austausch einer Öl-, Kohle- oder alten Gasheizung), +30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen ≤ 40.000 Euro) und +5 % Effizienzbonus (R290/Erdreich/Wasser/Abwasser-Wärmepumpen). Maximal 70 % möglich.
BAFA und KfW lassen sich kombinieren. Gas-Hybrid-Heizungen sind nicht förderfähig.
Ja. Für BAFA BEG und KfW 458 ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) der dena-Liste Pflicht. Bei BAFA ist die Technische Projektbegleitung (TPB vor Beginn, TPN nach Abschluss) erforderlich. Bei KfW brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vor Beginn und eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) danach.
Fachplanung und Baubegleitung sind selbst zu 50 % förderfähig.
Wichtigste Regel: Der Förderantrag muss vor Auftragserteilung an den Handwerker gestellt werden – kein Auftrag vor Antrag, sonst entfällt die Förderung komplett.
Bei BAFA ist die Eingangsbestätigung maßgeblich, bei KfW die Zusage. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess – von der ersten Berechnung bis zur Auszahlung.
Ja. Über BAFA BEG EM können Sie gezielt einzelne Maßnahmen fördern – zum Beispiel nur die Fassadendämmung oder den Fenstertausch. Jede Einzelmaßnahme muss durch einen Energieeffizienz-Experten bestätigt werden. Mit iSFP erhalten Sie 5 % Bonus auf jede Maßnahme und das förderfähige Volumen verdoppelt sich auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Heizlast & Hydraulischer Abgleich

Technik, die zählt

Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1:2017 ermittelt raumweise, wie viel Wärmeleistung in Watt jeder Raum bei der tiefsten Außentemperatur benötigt. Sie ist fester Bestandteil des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B und Grundlage für eine korrekte Wärmepumpenauslegung.
Ohne normgerechte Heizlastberechnung gibt es keine förderfähige Heizungsplanung – sie ist Pflichtnachweis für KfW 458 und BAFA BEG.
Beim hydraulischen Abgleich Verfahren B wird die Wassermenge im Heizsystem raumweise so eingestellt, dass jeder Raum genau die Wärme erhält, die er braucht – nicht mehr und nicht weniger. Grundlage ist die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1:2017. Das Ergebnis: gleichmäßige Wärmeverteilung, geringerer Energieverbrauch, leiserer Betrieb und volle Förderfähigkeit bei KfW 458.
Wir führen ausschließlich Verfahren B durch – das einzige Verfahren, das gesetzlich und förderrechtlich anerkannt ist. Es gilt sowohl für Heizkörper als auch für Flächenheizungen.
Ja, aber nur für bestimmte Gebäude: Nach GEG § 60c ist der hydraulische Abgleich (Verfahren B) seit dem 1. Oktober 2024 gesetzliche Pflicht beim Einbau einer neuen Heizungsanlage in Gebäuden ab 6 Wohneinheiten. Für ältere Bestandsanlagen ab 6 Wohneinheiten gilt nach GEG § 60b eine Prüf- und Optimierungsfrist bis spätestens 30. September 2027. Bei Verstoß drohen Bußgelder.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser besteht keine gesetzliche Pflicht – hier ist der hydraulische Abgleich aber zwingende Fördervoraussetzung für KfW 458 und wirtschaftlich sinnvoll, besonders bei einer Wärmepumpe.
Hauskaufberatung

Vor dem Kauf sicher sein

Der Haus-Check ist eine persönliche Vor-Ort-Begehung – vor und nach dem Kauf oder für Bestandsimmobilien. Wir bewerten Gebäudehülle, Heizung, Fenster, Dach und Keller, identifizieren Mängel und geben einen realistischen Sanierungskostenrahmen – inklusive Förderübersicht. 390 € Festpreis
Wird bei einer späteren iSFP-Beauftragung vollständig angerechnet.
Kosten & Ablauf

Transparent von Anfang an

In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Erstgespräch. Das Angebot ist transparent und verbindlich – keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
Ja. WEG und Mehrfamilienhäuser gehören zu meinen Kernkunden. Ich übernehme Heizlastberechnung, hydraulischen Abgleich Verfahren B, iSFP für MFH, KfW- und BAFA-Förderbegleitung sowie Baubegleitung. Ich arbeite eng mit Hausverwaltungen zusammen.
Wärmepumpe

Lohnt sie sich bei Ihnen?

Das hängt von Dämmzustand, vorhandenen Heizflächen, Baujahr und Grundstückssituation ab. Pauschalantworten gibt es nicht. 300 € WP-Check
Unabhängige, herstellerneutrale Einschätzung vor Ort – bevor Sie investieren.
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet je nach Leistung und Einbausituation typischerweise 15.000 bis 35.000 Euro inklusive Installation. Über KfW 458 sind bis zu 70 % Förderung möglich: 30 % Grundförderung + bis zu 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bis 2028) + bis zu 30 % Einkommensbonus + 5 % Effizienzbonus.
Heizlastberechnung ist Pflichtvoraussetzung für den Förderantrag – ohne sie kein Geld.
Energieausweis

Wann ist er Pflicht?

Einen gültigen Energieausweis benötigen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung Ihrer Immobilie – er muss Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Nach einer umfangreichen energetischen Sanierung ist ein neuer Ausweis zu erstellen.
Wer ohne gültigen Energieausweis verkauft oder vermietet, riskiert ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.
Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis von Konstruktion, Dämmung und Heiztechnik – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist aussagekräftiger und für Häuser mit Baujahr 1977 oder älter mit weniger als 5 Wohneinheiten Pflicht. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre und ist für neuere oder größere Gebäude zulässig. Für einen Kauf empfehle ich immer den Bedarfsausweis.
Sanierung

Schlau sanieren – richtig fördern

Als Faustregel gilt: Zuerst die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke) dämmen, um den Wärmebedarf zu senken – dann die Heizung entsprechend kleiner und effizienter auslegen. Eine neue Wärmepumpe in einem ungedämmten Altbau kann funktionieren, ist aber selten optimal.
Der iSFP erstellt genau diesen individuellen Stufenplan für Ihr Haus – gefördert von der BAFA.
In den meisten Fällen ja – besonders wenn Sie Förderungen ausschöpfen, die Reihenfolge der Maßnahmen optimieren und steigende Energiepreise berücksichtigen. Der CO₂-Preis auf Gas und Öl steigt gesetzlich festgelegt weiter. Auch der Immobilienwert steigt mit einem besseren Energieausweis-Wert messbar.
Ein iSFP zeigt Ihnen konkret, welche Maßnahme wann wirtschaftlich sinnvoll ist.
Noch Fragen?

Sprechen wir persönlich

Kein Callcenter – Sie erreichen direkt Hakan Tekin. Kostenloser Erstcheck per Telefon oder WhatsApp.

Serviceregionen

Wir kommen zu Ihnen – in der gesamten Region

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