Schaumburg Energieberatung & Planung

Zuschüsse &
Förderungen

Der Staat zahlt bis zu 70 % Ihres Heizungstauschs – wenn alles richtig beantragt wird. Wir kennen die Programme, die Fristen und die häufigsten Fehler. Damit kein Fördermittel verloren geht.

Die zwei wichtigsten Programme

KfW & BAFA –
wer zahlt was?

Seit 2024 sind Heizungstausch und Gebäudehülle auf zwei Behörden aufgeteilt. KfW für die Heizung, BAFA für alles andere. Beide lassen sich kombinieren – aber nur in der richtigen Reihenfolge.

Heizungstausch · Seit 2024
KfW Programm 458
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (BEG EM)

Der Staat fördert den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Systeme – Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und kombinierbaren Boni zusammen. Antrag nur online über „Meine KfW" – vor Maßnahmenbeginn.

bis 70 %
Fördersatz max.
30.000 €
Förderfähige Kosten / WE
21.000 €
Max. Zuschuss / WE
30 %
Grundförderung
Für alle Antragsteller – Selbstnutzer, Vermieter und WEG.
+20 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Austausch von Öl, Kohle, Nachtspeicher oder Gas (älter als 20 Jahre). Volles 20 % bis Ende 2028 – danach –3 % alle 2 Jahre, entfällt 2037.
⚠ Nur selbstnutzende Eigentümer
+5 %
Effizienzbonus
Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z.B. R290) oder Nutzung von Erdwärme / Grundwasser.
+30 %
Einkommensbonus
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen aller Haushaltsmitglieder unter 40.000 € / Jahr – nicht Brutto. Nachweis: Steuerbescheide des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung (z.B. Antrag 2026 → Bescheide 2023 & 2024).
⚠ Nur selbstnutzende Eigentümer · Haushaltseinkommen ≠ Bruttoeinkommen
Wichtig: Antrag stellen bevor der Handwerker beauftragt wird. Wer das falsch macht, verliert den gesamten Förderanspruch. Wir prüfen die Reihenfolge gemeinsam mit Ihnen.
Gebäudehülle & Heizungsoptimierung
BAFA – BEG Einzelmaßnahmen
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Das BAFA fördert alle Maßnahmen rund um die Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Lüftungsanlagen. Dämmung, Fenster, Türen, hydraulischer Abgleich, Fachplanung – alles förderfähig. Antrag ebenfalls vor Maßnahmenbeginn.

bis 20 %
Fördersatz max.
60.000 €
Förderfähige Kosten mit iSFP
12.000 €
Max. Zuschuss mit iSFP / WE
15 %
Grundförderung
Für Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung.
+5 %
iSFP-Bonus
Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) – förderfähige Kosten steigen auf max. 60.000 € pro WE.
50 %
Fachplanung & Baubegleitung
50 % Zuschuss auf Planungskosten – max. 5.000 € bei EFH/ZFH · max. 2.000 € je Wohneinheit bei MFH.
Was das BAFA fördert: Dämmung Dach/Fassade/Keller · Neue Fenster & Türen · Lüftungsanlagen mit WRG · Hydraulischer Abgleich · Heizungsoptimierung · Fachplanung & Baubegleitung durch Energieberater (EEE)
Der häufigste Fehler: Viele Eigentümer beauftragen zuerst den Handwerker – und verlieren damit ihren Förderanspruch komplett. Die Reihenfolge ist immer: Energieberater beauftragen → Antrag stellen → Angebot einholen → Maßnahme durchführen → Verwendungsnachweis einreichen. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Förder-Rechner

Wie viel Förderung
steht Ihnen zu?

Zwei Rechner – einer für die Heizung (KfW 458), einer für die Gebäudehülle (BAFA). Unverbindliche Simulation auf Basis der aktuellen Richtlinien.

KfW 458 – Heizungsförderung
Zuschuss für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie
Zutreffende Boni auswählen
Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %)Austausch Öl/Gas(>20J.)/Kohle/Nachtspeicher bis 2028 · Nur Selbstnutzer
Effizienzbonus (+5 %)Wärmepumpe mit R290 oder Erdwärme/Grundwasser
Einkommensbonus (+30 %)Zu versteuerndes Haushaltseinkommen < 40.000 € (nicht Brutto!) · Nur Selbstnutzer · Nachweis via Steuerbescheid 2. + 3. Jahr vor Antrag
Fördersatz
Ihr Zuschuss
Ihre Restkosten
Förderfähige Kosten

BAFA BEG EM – Gebäudehülle
Dämmung, Fenster, Türen, Heizungsoptimierung
iSFP-Bonus (+5 %)Mit individuellem Sanierungsfahrplan – förderfähige Kosten steigen auf 60.000 € / WE
Fachplanung & Baubegleitung50 % · max. 5.000 € (EFH/ZFH) · max. 2.000 € / WE (MFH)
Fördersatz
Ihr Zuschuss
Ihre Restkosten
Förderfähige Kosten

Hinweis: Alle Berechnungen sind unverbindliche Simulationen auf Basis der aktuellen BEG-Richtlinien (Stand 2026). Maßgeblich sind stets die aktuellen Konditionen der KfW und des BAFA. Förderbedingungen können sich ändern. Bereits bewilligte Anträge behalten ihre Konditionen.
CO₂-Kostenfalle

Was kostet Ihre Heizung
wirklich in Zukunft?

Die CO₂-Steuer steigt gesetzlich festgeschrieben bis 2045 – wer jetzt mit Öl oder Gas heizt, zahlt jedes Jahr mehr. Rechnen Sie nach was auf Sie zukommt.

CO₂-Kostenrechner
Mehrkosten durch CO₂-Steuer bis 2035
JahrCO₂-SteuerMehrkosten / Jahr
Warum jetzt handeln?
Wer wartet,
zahlt doppelt.
Die CO₂-Steuer ist gesetzlich festgeschrieben und steigt Jahr für Jahr. Gleichzeitig sind die Förderprogramme heute großzügiger als sie morgen sein werden – insbesondere der Klimageschwindigkeitsbonus läuft Ende 2028 aus.
Klimageschwindigkeitsbonus +20 % sinkt ab 2029 schrittweise (–3 % alle 2 Jahre, entfällt 2037)
CO₂-Steuer steigt bis 2045 auf 250 € / Tonne
Heizlastberechnung vor der Wärmepumpe spart teure Fehlinvestitionen
So geht es richtig

Die richtige Reihenfolge –
kein Fördermittel verlieren

01
Energieberater beauftragen

Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) – ohne die geht bei KfW und BAFA gar nichts.

02
Angebot einholen

Handwerkerangebot mit aufschiebender Bedingung – noch kein Auftrag erteilen.

03
Antrag stellen

KfW über „Meine KfW", BAFA über das Kundenportal. Erst nach Bewilligung Maßnahme beauftragen.

04
Maßnahme umsetzen

Einbau durch Fachbetrieb. Hydraulischer Abgleich und alle Nachweise werden dokumentiert.

05
Verwendungsnachweis

BnD (Bestätigung nach Durchführung) + Rechnungen einreichen – dann kommt der Zuschuss.

Kontakt

Jetzt Förderung
prüfen lassen

Sie wissen nicht genau, welche Förderung für Sie passt? Wir schauen es gemeinsam an – kostenlos, unverbindlich, direkt.